Hilfen zur Erziehung (HzE)
Ein Sammelbegriff für gesetzlich geregelte und finanzierte Unterstützungsleistungen, die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder beanspruchen können. Sie umfassen sowohl ambulante als auch stationäre Angebote.
Die Hilfen zur Erziehung sind im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII, §§ 27 ff.) verankert. Ein Anspruch besteht dann, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig erscheint. Der konkrete Bedarf wird gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt im Rahmen eines kooperativen Hilfeplanverfahrens ermittelt. Die Palette der Angebote reicht von niederschwelliger Beratung über ambulante Hilfen im Elternhaus (wie die SPFH) bis hin zu stationären Unterbringungsformen in Pflegefamilien oder betreuten Wohngruppen.
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