Glossar: Mediation
Mediation
Das Mediationsgesetz beschreibt Mediation als strukturiertes Verfahren, in dem die Beteiligten mit Hilfe einer Mediatorin oder eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung suchen. Die Fachkraft ist unabhängig und allparteilich: Sie entscheidet nichts und gibt keine Lösung vor, sondern sorgt dafür, dass beide Seiten gehört werden und ins Gespräch kommen.
In der Kinder- und Jugendhilfe wird Mediation vor allem bei Trennung und Scheidung eingesetzt: Wo lebt das Kind, wie wird der Umgang geregelt, wer entscheidet über die Schule, wie laufen Ferien und Feiertage? Sie hilft aber auch bei festgefahrenen Konflikten zwischen Eltern und Jugendlichen, etwa über Regeln, Ausgehzeiten oder einen möglichen Auszug.
Eine Mediation folgt festen Schritten: Zunächst wird geklärt, worum es gehen soll. Dann werden die Themen gesammelt und die Interessen hinter den Positionen herausgearbeitet – also das, was jeder Seite wirklich wichtig ist. Daraus entwickeln die Beteiligten Lösungsideen und halten am Ende eine Vereinbarung fest, oft schriftlich.
Im Mittelpunkt stehen die Kinder. Auch wenn sie nicht immer selbst am Tisch sitzen, werden ihre Bedürfnisse in jede Lösung einbezogen. Ältere Kinder und Jugendliche können, wenn es passt, beteiligt werden.
Mediation hat Grenzen. Bei Gewalt in der Partnerschaft, einem starken Machtgefälle oder akuter Sucht ist sie nicht oder nur mit besonderen Schutzvorkehrungen geeignet. Als Leistung der Jugendhilfe, etwa als Beratung in Fragen von Trennung und Scheidung nach § 17 SGB VIII, ist sie für Familien kostenfrei. Bei FSD FAMOS verfügen Fachkräfte über eine Zusatzausbildung in Mediation.
Synonyme
Weitere Glossar-Begriffe
- Wunsch- und Wahlrecht
- Verselbstständigung
- Unbegleitete minderjährige Geflüchtete
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- Nachbetreuung
- Krisenintervention
- Kostenbeitrag
- Kinderschutz und Schutzauftrag
- Jugendamt und Regionaler Sozialpädagogischer Dienst (RSD)
- Interkulturelle Familienarbeit
- Insoweit erfahrene Fachkraft
- Inobhutnahme
- Hilfeplan und Hilfeplangespräch
- Hilfen zur Erziehung
- Hilfe für junge Volljährige
- Freier Träger der Jugendhilfe
- Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer
- Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
- Care Leaver
- Betreutes Einzelwohnen (BEW)
- Beschwerdeverfahren und Ombudsstelle
- Begleiteter Umgang
- Ambulante Hilfen zur Erziehung
