Mediation
Ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten mit Hilfe einer neutralen, allparteilichen dritten Person. Die Konfliktparteien erarbeiten dabei selbstständig tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen.
Im Bereich der Jugend- und Familienhilfe wird die Mediation häufig eingesetzt, um verhärtete Fronten zwischen Eltern bei Trennung und Scheidung oder zwischen Jugendlichen und ihren Sorgeberechtigten aufzubrechen. Die Mediatorin oder der Mediator greift dabei nicht inhaltlich in den Konflikt ein und fällt keine Urteile, sondern strukturiert das Gespräch nach festgelegten Phasen, fördert das gegenseitige Verständnis und unterstützt die Parteien bei der Formulierung eigener Vereinbarungen. Das Verfahren basiert auf den strengen Prinzipien der Freiwilligkeit, Eigenverantwortung, Allparteilichkeit und Vertraulichkeit.
Weitere Glossar-Begriffe
- Clearing / Clearingverfahren
- Krisenintervention
- Verselbständigungsgrad
- Begleiteter Umgang (§ 18 Abs. 3 SGB VIII)
- Betreutes Einzelwohnen (BEW)
- Care Leaver
- Eingliederungshilfe (§ 99 SGB IX)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) (§ 31 SGB VIII)
- Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
- Hilfen zur Erziehung (HzE)
