Glossar: Betreutes Einzelwohnen (BEW)
Betreutes Einzelwohnen (BEW)
Das Betreute Einzelwohnen ist eine stationäre Hilfe: Der junge Mensch lebt nicht mehr bei seiner Familie. Rechtlich gehört es zu den „sonstigen betreuten Wohnformen“ nach § 34 SGB VIII, für junge Volljährige in Verbindung mit § 41. Anders als in einer Wohngruppe gibt es keine Betreuung rund um die Uhr. Die Fachkraft kommt zu festen Terminen, dazwischen lebt der junge Mensch selbstständig, mit Ansprechbarkeit nach dem Konzept des Trägers.
BEW passt für Jugendliche, für die das Leben in der Familie nicht mehr möglich ist, die aber schon vieles allein schaffen und keine Gruppe brauchen. Oft folgt es auf eine Zeit in einer Wohngruppe als nächster Schritt in die Selbstständigkeit.
Inhaltlich geht es um alles, was ein eigenständiges Leben ausmacht: Haushalt und Einkaufen, Umgang mit Geld, Post von Behörden, Schule und Ausbildung, Gesundheit, Freizeit, Freundschaften und die Beziehung zur eigenen Familie. Die Fachkraft unterstützt, übt mit und hilft, wenn etwas schiefgeht. Mit der Zeit wird die Begleitung weniger.
Die Wohnungen werden in der Regel vom Träger angemietet und dem jungen Menschen zur Verfügung gestellt, als Einzelwohnung oder als Wohngemeinschaft mit zwei Personen. FSD FAMOS bietet BEW in 2er-Wohnungen in Steglitz-Zehlendorf und im Wedding an.
Der Weg ins BEW führt über das Jugendamt: Bei Minderjährigen stellen die Sorgeberechtigten den Antrag, junge Volljährige stellen ihn selbst. Im Hilfeplan werden Ziele und Umfang festgelegt, vor dem Einzug gibt es ein Kennenlernen. Die Kosten trägt das Jugendamt. Eltern können zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden, junge Menschen müssen seit 2023 nichts mehr aus ihrem eigenen Einkommen beisteuern. Am Ende steht idealerweise der Umzug in eine eigene Wohnung, bei Bedarf mit Nachbetreuung.
Synonyme
Weitere Glossar-Begriffe
- Wunsch- und Wahlrecht
- Verselbstständigung
- Unbegleitete minderjährige Geflüchtete
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- Nachbetreuung
- Mediation
- Krisenintervention
- Kostenbeitrag
- Kinderschutz und Schutzauftrag
- Jugendamt und Regionaler Sozialpädagogischer Dienst (RSD)
- Interkulturelle Familienarbeit
- Insoweit erfahrene Fachkraft
- Inobhutnahme
- Hilfeplan und Hilfeplangespräch
- Hilfen zur Erziehung
- Hilfe für junge Volljährige
- Freier Träger der Jugendhilfe
- Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer
- Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
- Care Leaver
- Beschwerdeverfahren und Ombudsstelle
- Begleiteter Umgang
- Ambulante Hilfen zur Erziehung
