Glossar: Wunsch- und Wahlrecht
Wunsch- und Wahlrecht
Das Wunsch- und Wahlrecht steht in § 5 SGB VIII. Wer Anspruch auf eine Hilfe hat, darf zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger wählen und Wünsche zur Gestaltung der Hilfe äußern. Das Jugendamt muss auf dieses Recht hinweisen und soll der Wahl entsprechen, wenn sie nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Auch im Hilfeplanverfahren sind Eltern und Kinder ausdrücklich auf dieses Recht hinzuweisen.
Dahinter steht eine einfache Erfahrung: Eine Hilfe wirkt am besten, wenn die Familie der Fachkraft vertraut. Dafür kann vieles eine Rolle spielen – die Sprache, die Nähe zum Wohnort, ein bestimmter Arbeitsansatz oder ein guter erster Eindruck.
Familien können sich vor dem Antrag bei verschiedenen Trägern informieren, Websites vergleichen und ein Kennenlerngespräch vereinbaren. Ihren Wunsch nennen sie dann beim Jugendamt, gern auch schriftlich. Im Hilfeplan wird festgehalten, welcher Träger die Hilfe übernimmt.
Das Recht hat Grenzen. Der gewünschte Träger muss für die Hilfe geeignet sein, freie Kapazitäten haben und in der Regel eine Vereinbarung mit dem Jugendamt über die Leistung haben. Sind die Kosten deutlich höher als bei einem vergleichbaren Angebot, darf das Jugendamt ablehnen. Eine Ablehnung sollte begründet werden – bei Unklarheiten helfen unabhängige Ombudsstellen weiter.
Auch Kinder und Jugendliche sind an der Wahl zu beteiligen. Ihre Meinung zählt, gerade wenn es um eine Wohnform außerhalb der Familie geht.
Synonyme
Weitere Glossar-Begriffe
- Verselbstständigung
- Unbegleitete minderjährige Geflüchtete
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- Nachbetreuung
- Mediation
- Krisenintervention
- Kostenbeitrag
- Kinderschutz und Schutzauftrag
- Jugendamt und Regionaler Sozialpädagogischer Dienst (RSD)
- Interkulturelle Familienarbeit
- Insoweit erfahrene Fachkraft
- Inobhutnahme
- Hilfeplan und Hilfeplangespräch
- Hilfen zur Erziehung
- Hilfe für junge Volljährige
- Freier Träger der Jugendhilfe
- Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer
- Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
- Care Leaver
- Betreutes Einzelwohnen (BEW)
- Beschwerdeverfahren und Ombudsstelle
- Begleiteter Umgang
- Ambulante Hilfen zur Erziehung
