Glossar: Verselbstständigung
Verselbstständigung
Wer auf eigenen Füßen stehen will, muss viel können: kochen, einkaufen und die Wohnung sauber halten; ein Konto führen, mit dem Geld bis zum Monatsende auskommen und Verträge verstehen; Anträge beim Jobcenter, BAföG-Amt oder bei der Krankenkasse stellen; eine Wohnung finden und mit Vermietern und Nachbarn klarkommen; Schule oder Ausbildung durchhalten, auf die eigene Gesundheit achten und ein Netz aus Menschen aufbauen, die einem wichtig sind.
In der Jugendhilfe wird das Schritt für Schritt geübt. Zu Beginn übernimmt die Fachkraft noch viel oder erledigt Dinge gemeinsam mit dem jungen Menschen. Mit der Zeit zieht sie sich zurück, und der junge Mensch übernimmt immer mehr selbst. Fehler gehören dazu und sind Gelegenheiten zum Lernen. Viele Träger arbeiten mit Checklisten oder einem Verselbstständigungsplan, der im Hilfeplan festgehalten wird.
Das Sozialgesetzbuch VIII nennt die Förderung der Selbstständigkeit ausdrücklich als Ziel, etwa beim Erziehungsbeistand, beim betreuten Wohnen und bei der Hilfe für junge Volljährige. Das Gesetz schreibt übrigens „Verselbständigung“ – beide Schreibweisen sind korrekt.
Selbstständig heißt nicht, alles allein zu schaffen. Ein wichtiger Teil der Verselbstständigung ist zu wissen, wo man Hilfe bekommt, wenn man sie braucht.
Für junge Menschen aus der Jugendhilfe kommt oft Zeitdruck hinzu, weil die Hilfe früher endet, als Gleichaltrige ihr Elternhaus verlassen. Deshalb sind eine gute Übergangsplanung und die Möglichkeit der Nachbetreuung so wichtig.
Synonyme
Weitere Glossar-Begriffe
- Wunsch- und Wahlrecht
- Unbegleitete minderjährige Geflüchtete
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- Nachbetreuung
- Mediation
- Krisenintervention
- Kostenbeitrag
- Kinderschutz und Schutzauftrag
- Jugendamt und Regionaler Sozialpädagogischer Dienst (RSD)
- Interkulturelle Familienarbeit
- Insoweit erfahrene Fachkraft
- Inobhutnahme
- Hilfeplan und Hilfeplangespräch
- Hilfen zur Erziehung
- Hilfe für junge Volljährige
- Freier Träger der Jugendhilfe
- Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer
- Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
- Care Leaver
- Betreutes Einzelwohnen (BEW)
- Beschwerdeverfahren und Ombudsstelle
- Begleiteter Umgang
- Ambulante Hilfen zur Erziehung
