Glossar: Ambulante Hilfen zur Erziehung
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Ambulant heißt: Die Hilfe findet im Alltag der Familie statt, nicht in einer Einrichtung. Die Fachkraft besucht die Familie zu Hause, begleitet zu Terminen bei Schule, Kita oder Ämtern und trifft Jugendliche auch einmal im Café oder auf dem Sportplatz. Das Kind oder der Jugendliche wohnt weiter bei den Eltern. Damit unterscheiden sich ambulante Hilfen von stationären Hilfen wie der Heimerziehung oder dem Betreuten Einzelwohnen, bei denen ein junger Mensch außerhalb seiner Familie lebt.
Zu den ambulanten Hilfen gehören im Sozialgesetzbuch VIII vor allem die Erziehungsberatung (§ 28), die soziale Gruppenarbeit (§ 29), der Erziehungsbeistand (§ 30) und die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31). Daneben gibt es flexibel zugeschnittene Hilfen nach § 27, etwa Krisenintervention, begleiteten Umgang oder Mediation. Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder der Gefahr einer solchen kommt ambulante Eingliederungshilfe nach § 35a in Frage.
Voraussetzung ist ein Antrag beim Jugendamt. Stellt das Jugendamt fest, dass eine Hilfe geeignet und notwendig ist, werden Ziele, Umfang und Dauer im Hilfeplan festgehalten. Der Umfang wird in sogenannten Fachleistungsstunden bemessen – je nach Hilfe von wenigen Stunden im Monat bis zu mehreren Stunden pro Woche. In regelmäßigen Abständen schauen alle Beteiligten gemeinsam, was sich verändert hat und ob die Hilfe angepasst, fortgesetzt oder beendet wird.
Für Familien sind ambulante Hilfen kostenfrei. Anders als bei stationären Hilfen wird kein Kostenbeitrag erhoben.
Ambulante Hilfen setzen an den Stärken der Familie an. Die Fachkraft übernimmt nicht die Aufgaben der Eltern, sondern unterstützt dabei, dass die Familie wieder selbst zurechtkommt – Fachleute sprechen von „Hilfe zur Selbsthilfe“. Deshalb kommt es auf die Mitwirkung der Familie an: Eine Hilfe wirkt am besten, wenn die Familie ihre Ziele mitbestimmt und mitträgt. Bei FSD FAMOS bilden die ambulanten Hilfen seit der Gründung 1996 einen Schwerpunkt, vor allem im Bezirk Steglitz-Zehlendorf.
Synonyme
Weitere Glossar-Begriffe
- Wunsch- und Wahlrecht
- Verselbstständigung
- Unbegleitete minderjährige Geflüchtete
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- Nachbetreuung
- Mediation
- Krisenintervention
- Kostenbeitrag
- Kinderschutz und Schutzauftrag
- Jugendamt und Regionaler Sozialpädagogischer Dienst (RSD)
- Interkulturelle Familienarbeit
- Insoweit erfahrene Fachkraft
- Inobhutnahme
- Hilfeplan und Hilfeplangespräch
- Hilfen zur Erziehung
- Hilfe für junge Volljährige
- Freier Träger der Jugendhilfe
- Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer
- Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
- Care Leaver
- Betreutes Einzelwohnen (BEW)
- Beschwerdeverfahren und Ombudsstelle
- Begleiteter Umgang
