Jugendamt und Regionaler Sozialpädagogischer Dienst (RSD)

Das Jugendamt ist die zuständige Behörde für die Kinder- und Jugendhilfe. In Berlin hat jeder der zwölf Bezirke ein eigenes Jugendamt; der Regionale Sozialpädagogische Dienst (RSD) ist dort die erste Anlaufstelle für Familien.

Das Jugendamt hat viele Aufgaben. Es berät Eltern und junge Menschen, bewilligt und begleitet Hilfen, schützt Kinder bei Gefährdung, wirkt in Verfahren vor dem Familiengericht mit, unterstützt bei Unterhalt und Vaterschaft und stellt in Berlin zum Beispiel auch die Kita-Gutscheine aus.

Für Familien, die Unterstützung suchen, ist der Regionale Sozialpädagogische Dienst die wichtigste Stelle. Der RSD ist nach Stadtteilen gegliedert, sodass jede Familie eine zuständige Fachkraft in ihrer Region hat. In anderen Bundesländern heißt diese Stelle meist Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). Die Beratung dort ist kostenlos und freiwillig.

Welches Jugendamt zuständig ist, richtet sich in der Regel danach, wo die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 86 SGB VIII). Leben die Eltern getrennt, kann die Zuständigkeit komplizierter sein. Bei jungen Volljährigen zählt ihr eigener Wohnort.

Viele Familien haben Vorbehalte gegenüber dem Jugendamt. Der weitaus größte Teil seiner Arbeit ist jedoch Beratung und Unterstützung. Eingriffe in das Sorgerecht sind die Ausnahme und in der Regel nur mit einer Entscheidung des Familiengerichts möglich.

Mit freien Trägern arbeitet das Jugendamt eng zusammen: Es bewilligt die Hilfe, der Träger führt sie durch und berichtet regelmäßig. Für Fachkräfte im RSD ist wichtig, schnell zu erfahren, welcher Träger gerade freie Kapazitäten hat und wer ihr Ansprechpartner ist.

Außerhalb der Sprechzeiten ist in Berlin der Berliner Notdienst Kinderschutz erreichbar, bei akuter Gefahr die Polizei unter 110.


Synonyme

RSDRegionaler Sozialer DienstASDAllgemeiner Sozialer DienstJugendamt Steglitz-Zehlendorföffentlicher Träger der Jugendhilfe
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