Freier Träger der Jugendhilfe

Freie Träger sind gemeinnützige Organisationen wie Vereine, Stiftungen oder gGmbHs, die Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien anbieten. Sie arbeiten eng mit dem Jugendamt zusammen, das die Hilfen bewilligt und finanziert.

In der Kinder- und Jugendhilfe gibt es öffentliche und freie Träger. Öffentliche Träger sind die Jugendämter, in Berlin die Jugendämter der zwölf Bezirke und die zuständige Senatsverwaltung. Freie Träger sind zum Beispiel Wohlfahrtsverbände, Vereine, Kirchengemeinden oder gemeinnützige GmbHs.

Das Sozialgesetzbuch VIII sieht vor, dass öffentliche Jugendhilfe keine eigenen Angebote schaffen soll, wenn freie Träger geeignete Angebote machen können (§ 4 SGB VIII). Dieses Prinzip heißt Subsidiarität. Es sorgt für eine Vielfalt an Angeboten mit unterschiedlichen Konzepten und Schwerpunkten – und ist die Voraussetzung dafür, dass Familien wählen können.

Die Zusammenarbeit folgt einem Dreieck: Die Familie hat einen Anspruch auf Hilfe, das Jugendamt bewilligt sie und zahlt, der freie Träger erbringt die Leistung. Grundlage sind Vereinbarungen über Leistung, Entgelt und Qualität (§§ 78a ff. SGB VIII), in Berlin eingebettet in einen landesweiten Rahmenvertrag. Die Familie bezahlt den Träger nicht selbst.

Freie Träger müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Sie setzen qualifizierte Fachkräfte ein, holen erweiterte Führungszeugnisse ein und haben mit dem Jugendamt vereinbart, wie sie mit Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung umgehen. Stationäre Angebote wie Wohngruppen oder betreutes Wohnen brauchen eine Betriebserlaubnis der Aufsichtsbehörde. Mit der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII) ist zudem die Mitwirkung in Gremien wie dem Jugendhilfeausschuss verbunden.

FSD FAMOS ist als gemeinnützige GmbH ein freier Träger und gehört zum Verbund der FSD-Stiftung. Der Träger ging 1996 aus dem Verein FAMOS e.V. hervor.


Synonyme

Träger der freien JugendhilfeJugendhilfeträgerLeistungserbringergemeinnütziger Träger§ 4 SGB VIII§ 75 SGB VIII
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