Glossar: Hilfeplan und Hilfeplangespräch
Hilfeplan und Hilfeplangespräch
Soll eine Hilfe voraussichtlich längere Zeit dauern, wird nach § 36 SGB VIII ein Hilfeplan aufgestellt. Er ist das zentrale Steuerungsinstrument: Hier steht, warum eine Hilfe nötig ist, was sie erreichen soll, wer was dazu beiträgt und wie viele Stunden dafür vorgesehen sind.
Am Hilfeplangespräch nehmen in der Regel die Eltern, das Kind oder der Jugendliche, die zuständige Fachkraft des Jugendamts und die Fachkraft des Trägers teil. Je nach Situation kommen weitere Personen dazu, etwa aus Schule, Therapie oder Pflegefamilie. Kinder und Jugendliche werden ihrem Alter entsprechend beteiligt – ihre Sicht zählt. Familien dürfen zu dem Gespräch eine Vertrauensperson mitbringen.
Gute Ziele im Hilfeplan sind konkret und erreichbar, zum Beispiel: „Leon geht wieder regelmäßig zur Schule“ oder „Die Familie hat einen festen Wochenplan, der funktioniert“. Allgemeine Formulierungen wie „Die Situation soll sich verbessern“ helfen niemandem weiter.
Der Hilfeplan wird in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben, in der Praxis häufig etwa halbjährlich. Vorher schreibt der Träger einen Entwicklungsbericht und bespricht ihn mit der Familie. Im Gespräch wird dann gemeinsam geschaut: Was hat sich verändert, welche Ziele sind erreicht, was braucht es noch? Danach wird die Hilfe fortgesetzt, angepasst oder beendet.
Für Familien lohnt sich eine kurze Vorbereitung: Welche Fragen habe ich, was läuft gut, was möchte ich erreichen? Sie haben das Recht, den Hilfeplan zu erhalten, und sollten nachfragen, wenn etwas unklar ist. Was im Hilfeplan steht, bildet auch die Grundlage dafür, dass das Jugendamt die Kosten übernimmt.
Synonyme
Weitere Glossar-Begriffe
- Wunsch- und Wahlrecht
- Verselbstständigung
- Unbegleitete minderjährige Geflüchtete
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- Nachbetreuung
- Mediation
- Krisenintervention
- Kostenbeitrag
- Kinderschutz und Schutzauftrag
- Jugendamt und Regionaler Sozialpädagogischer Dienst (RSD)
- Interkulturelle Familienarbeit
- Insoweit erfahrene Fachkraft
- Inobhutnahme
- Hilfen zur Erziehung
- Hilfe für junge Volljährige
- Freier Träger der Jugendhilfe
- Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer
- Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
- Care Leaver
- Betreutes Einzelwohnen (BEW)
- Beschwerdeverfahren und Ombudsstelle
- Begleiteter Umgang
- Ambulante Hilfen zur Erziehung
