Glossar: Krisenintervention
Krisenintervention
Krisen kommen oft plötzlich: ein eskalierter Streit zwischen Eltern und Jugendlichen, eine Trennung, ein Todesfall, die psychische Erkrankung eines Elternteils, ein drohender Wohnungsverlust oder die Rückkehr eines Kindes nach einer Inobhutnahme. In solchen Momenten reicht eine Hilfe mit wenigen Stunden pro Woche nicht aus – und auf einen Termin in einigen Wochen kann niemand warten.
Krisenintervention unterscheidet sich von anderen Hilfen durch drei Merkmale: Sie beginnt schnell, sie ist intensiv, und sie ist befristet, meist auf einige Wochen. In dieser Zeit ist die Fachkraft häufig vor Ort, auch mehrmals pro Woche.
Zuerst geht es um Entlastung und Sicherheit: Alle sollen zur Ruhe kommen, akute Gefahren werden abgewendet. Dann hilft die Fachkraft, den Alltag wieder zu strukturieren, führt Gespräche mit allen Beteiligten und vermittelt an weitere Stellen, etwa an eine Klinik, eine Beratungsstelle oder die Schuldnerberatung. Am Ende steht die Frage, wie es weitergeht: Reicht die Stabilisierung, oder braucht die Familie eine längerfristige Hilfe?
Krisenintervention wird über das Jugendamt vereinbart, meist als flexible Hilfe nach § 27 SGB VIII oder als intensiver Einstieg in eine Familienhilfe.
Sie ersetzt keine medizinische Notfallversorgung. Bei akuter Gefahr für Leib und Leben gilt der Notruf 112 oder 110. In seelischen Krisen ist in Berlin der Berliner Krisendienst erreichbar, bei Sorgen um ein Kind die Hotline Kinderschutz.
Synonyme
Weitere Glossar-Begriffe
- Wunsch- und Wahlrecht
- Verselbstständigung
- Unbegleitete minderjährige Geflüchtete
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- Nachbetreuung
- Mediation
- Kostenbeitrag
- Kinderschutz und Schutzauftrag
- Jugendamt und Regionaler Sozialpädagogischer Dienst (RSD)
- Interkulturelle Familienarbeit
- Insoweit erfahrene Fachkraft
- Inobhutnahme
- Hilfeplan und Hilfeplangespräch
- Hilfen zur Erziehung
- Hilfe für junge Volljährige
- Freier Träger der Jugendhilfe
- Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer
- Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
- Care Leaver
- Betreutes Einzelwohnen (BEW)
- Beschwerdeverfahren und Ombudsstelle
- Begleiteter Umgang
- Ambulante Hilfen zur Erziehung
