Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
Eine ambulante Hilfeform, die primär Kinder und Jugendliche direkt bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützt. Sie zielt darauf ab, die Selbstständigkeit der jungen Menschen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfelds zu fördern.
Die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII richtet sich als personenbezogene Hilfe direkt an das Kind oder den Jugendlichen und soll diesen bei der Bewältigung von Entwicklungs- und Alltagsschwierigkeiten begleiten. Im Fokus der Arbeit stehen die Stärkung der Eigenverantwortung, die Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf sowie die konstruktive Vermittlung bei Konflikten im familiären oder schulischen Umfeld. Der Erziehungsbeistand fungiert dabei als vertrauensvolle, feste Bezugsperson und arbeitet gleichzeitig eng mit den Personensorgeberechtigten zusammen, um eine nachhaltige Stabilisierung der Lebenssituation zu erreichen.
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