Verselbstständigung

Verselbstständigung beschreibt den Prozess, in dem junge Menschen lernen, ihr Leben eigenständig zu führen – vom Haushalt über Geld und Ausbildung bis zu Behörden. In der Jugendhilfe ist sie ein zentrales Ziel, besonders im Betreuten Wohnen.

Wer auf eigenen Füßen stehen will, muss viel können: kochen, einkaufen und die Wohnung sauber halten; ein Konto führen, mit dem Geld bis zum Monatsende auskommen und Verträge verstehen; Anträge beim Jobcenter, BAföG-Amt oder bei der Krankenkasse stellen; eine Wohnung finden und mit Vermietern und Nachbarn klarkommen; Schule oder Ausbildung durchhalten, auf die eigene Gesundheit achten und ein Netz aus Menschen aufbauen, die einem wichtig sind.

In der Jugendhilfe wird das Schritt für Schritt geübt. Zu Beginn übernimmt die Fachkraft noch viel oder erledigt Dinge gemeinsam mit dem jungen Menschen. Mit der Zeit zieht sie sich zurück, und der junge Mensch übernimmt immer mehr selbst. Fehler gehören dazu und sind Gelegenheiten zum Lernen. Viele Träger arbeiten mit Checklisten oder einem Verselbstständigungsplan, der im Hilfeplan festgehalten wird.

Das Sozialgesetzbuch VIII nennt die Förderung der Selbstständigkeit ausdrücklich als Ziel, etwa beim Erziehungsbeistand, beim betreuten Wohnen und bei der Hilfe für junge Volljährige. Das Gesetz schreibt übrigens „Verselbständigung“ – beide Schreibweisen sind korrekt.

Selbstständig heißt nicht, alles allein zu schaffen. Ein wichtiger Teil der Verselbstständigung ist zu wissen, wo man Hilfe bekommt, wenn man sie braucht.

Für junge Menschen aus der Jugendhilfe kommt oft Zeitdruck hinzu, weil die Hilfe früher endet, als Gleichaltrige ihr Elternhaus verlassen. Deshalb sind eine gute Übergangsplanung und die Möglichkeit der Nachbetreuung so wichtig.


Synonyme

VerselbständigungSelbstständigkeitstrainingÜbergang in die EigenständigkeitVerselbstständigungsplanAuszugsvorbereitung
Begriffsdefinition teilen: