Glossar: Kinderschutz und Schutzauftrag
Kinderschutz und Schutzauftrag
Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn die körperliche, geistige oder seelische Entwicklung eines Kindes erheblich gefährdet ist. Das kann durch Vernachlässigung, körperliche oder seelische Misshandlung, sexualisierte Gewalt oder das Miterleben von Gewalt zwischen den Eltern geschehen. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung (§ 1631 BGB).
Der Schutzauftrag ist in § 8a SGB VIII geregelt. Das Jugendamt schätzt bei Hinweisen das Risiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte ein, bezieht Eltern und Kind ein, bietet Hilfen an und ruft, wenn nötig, das Familiengericht an. Freie Träger haben über Vereinbarungen mit dem Jugendamt einen eigenen Schutzauftrag: Sie schätzen die Gefährdung gemeinsam mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft ein, wirken auf Hilfen hin und informieren das Jugendamt, wenn die Gefahr anders nicht abgewendet werden kann.
Zum Kinderschutz gehört auch der Schutz vor Gewalt durch die eigenen Mitarbeitenden. Träger haben dafür ein Schutzkonzept: Verhaltensregeln, erweiterte Führungszeugnisse (§ 72a SGB VIII), Schulungen, einen Notfallplan und Beschwerdewege, die Kinder und Jugendliche kennen.
Kinderschutz bedeutet in erster Linie Hilfe. Das Ziel ist, eine Gefahr abzuwenden – in den meisten Fällen gemeinsam mit den Eltern und durch Unterstützung, die die Familie stärkt. Fachkräfte arbeiten dabei so offen wie möglich und sagen Eltern, was sie beobachten und was sie vorhaben, solange das den Schutz des Kindes nicht gefährdet.
Wer sich Sorgen um ein Kind macht, kann sich in Berlin rund um die Uhr an die Hotline Kinderschutz des Berliner Notdienstes Kinderschutz wenden, bei akuter Gefahr an die Polizei unter 110. Kinder und Jugendliche erreichen die Nummer gegen Kummer kostenlos unter 116 111.
Synonyme
Weitere Glossar-Begriffe
- Wunsch- und Wahlrecht
- Verselbstständigung
- Unbegleitete minderjährige Geflüchtete
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- Nachbetreuung
- Mediation
- Krisenintervention
- Kostenbeitrag
- Jugendamt und Regionaler Sozialpädagogischer Dienst (RSD)
- Interkulturelle Familienarbeit
- Insoweit erfahrene Fachkraft
- Inobhutnahme
- Hilfeplan und Hilfeplangespräch
- Hilfen zur Erziehung
- Hilfe für junge Volljährige
- Freier Träger der Jugendhilfe
- Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer
- Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
- Care Leaver
- Betreutes Einzelwohnen (BEW)
- Beschwerdeverfahren und Ombudsstelle
- Begleiteter Umgang
- Ambulante Hilfen zur Erziehung
