Glossar: Nachbetreuung
Nachbetreuung
Seit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 hat die Nachbetreuung einen eigenen Paragraphen: § 41a SGB VIII. Junge Volljährige werden danach auch nach Beendigung einer Hilfe für einen angemessenen Zeitraum beraten und unterstützt, soweit sie das für ihre Selbstständigkeit brauchen – und zwar in einer Form, die für sie verständlich und erreichbar ist. Das Jugendamt soll in regelmäßigen Abständen Kontakt aufnehmen.
Der Grund liegt auf der Hand: Die ersten Monate in der eigenen Wohnung sind oft die schwierigsten. Plötzlich kommt die ganze Post selbst ins Haus, Miete und Strom müssen pünktlich bezahlt werden, beim Jobcenter oder BAföG-Amt fehlen Unterlagen, und manche fühlen sich zum ersten Mal richtig allein. Ein kleines Problem kann dann schnell zu einem großen werden.
Wie die Nachbetreuung aussieht, wird im Hilfeplan vereinbart. Häufig übernimmt die bisherige Bezugsbetreuerin oder der bisherige Bezugsbetreuer einige Stunden im Monat: für Telefonate, Treffen, das gemeinsame Öffnen schwieriger Briefe oder die Begleitung zu einem wichtigen Termin. Umfang und Dauer richten sich nach dem Einzelfall.
Nachbetreuung ist keine vollständige Hilfe mehr, sondern eine nachgehende Begleitung. Zeigt sich, dass ein junger Mensch doch wieder mehr Unterstützung braucht, kann er erneut Hilfe für junge Volljährige nach § 41 beantragen.
Für junge Menschen und Fachkräfte gilt: Die Nachbetreuung sollte früh angesprochen werden, am besten im letzten Hilfeplangespräch vor dem Auszug.
Synonyme
Weitere Glossar-Begriffe
- Wunsch- und Wahlrecht
- Verselbstständigung
- Unbegleitete minderjährige Geflüchtete
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- Mediation
- Krisenintervention
- Kostenbeitrag
- Kinderschutz und Schutzauftrag
- Jugendamt und Regionaler Sozialpädagogischer Dienst (RSD)
- Interkulturelle Familienarbeit
- Insoweit erfahrene Fachkraft
- Inobhutnahme
- Hilfeplan und Hilfeplangespräch
- Hilfen zur Erziehung
- Hilfe für junge Volljährige
- Freier Träger der Jugendhilfe
- Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer
- Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
- Care Leaver
- Betreutes Einzelwohnen (BEW)
- Beschwerdeverfahren und Ombudsstelle
- Begleiteter Umgang
- Ambulante Hilfen zur Erziehung
