Glossar: Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist in § 31 SGB VIII geregelt. Sie soll Familien durch intensive Betreuung und Begleitung bei ihren Erziehungsaufgaben, bei Alltagsproblemen, bei Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen. Ziel ist Hilfe zur Selbsthilfe. Die Hilfe ist auf längere Dauer angelegt und setzt voraus, dass die Familie mitarbeitet.
Sie richtet sich an Familien, in denen mehrere Belastungen zusammenkommen: Alleinerziehende, die an ihre Grenzen stoßen, Familien in Trennung, Eltern mit eigenen gesundheitlichen oder psychischen Belastungen, Familien mit Geldsorgen oder nach einem Umzug in eine neue Umgebung.
Die Fachkraft kommt in der Regel ein- oder mehrmals pro Woche zu Hausbesuchen. Sie führt Gespräche mit den Eltern, verbringt Zeit mit den Kindern, begleitet zu Terminen in Schule, Kita, beim Arzt oder bei Ämtern. Typische Themen sind eine verlässliche Tagesstruktur, klare Regeln ohne Gewalt, Haushalt und Finanzen, Schulden, die Wohnsituation, Gesundheit und die Beziehungen in der Familie. Oft dauert eine Familienhilfe ein bis zwei Jahre.
Die Grundlage ist Vertrauen. Die Fachkraft ist keine Kontrolleurin, sondern Begleiterin. Was die Familie erzählt, bleibt vertraulich – mit der Grenze des Kinderschutzes. Was erreicht werden soll, legen Familie, Jugendamt und Träger gemeinsam im Hilfeplan fest.
Die Familienhilfe wird beim Jugendamt beantragt und ist für Familien kostenfrei. Bei FSD FAMOS gehört sie zu den Kernleistungen. Die Fachkräfte haben ausnahmslos einen Hochschulabschluss, viele zusätzlich eine Ausbildung in Familientherapie.
Synonyme
Weitere Glossar-Begriffe
- Wunsch- und Wahlrecht
- Verselbstständigung
- Unbegleitete minderjährige Geflüchtete
- Nachbetreuung
- Mediation
- Krisenintervention
- Kostenbeitrag
- Kinderschutz und Schutzauftrag
- Jugendamt und Regionaler Sozialpädagogischer Dienst (RSD)
- Interkulturelle Familienarbeit
- Insoweit erfahrene Fachkraft
- Inobhutnahme
- Hilfeplan und Hilfeplangespräch
- Hilfen zur Erziehung
- Hilfe für junge Volljährige
- Freier Träger der Jugendhilfe
- Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer
- Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
- Care Leaver
- Betreutes Einzelwohnen (BEW)
- Beschwerdeverfahren und Ombudsstelle
- Begleiteter Umgang
- Ambulante Hilfen zur Erziehung
